NRW-Frauen mit Behinderung fordern Menschenrechtsbildung und Umsetzung der UN-BRK
Alle Menschenrechte – auch für uns!
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Am 10. Dezember 1948 haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.
Damals lebten in Deutschland nicht mehr viele Menschen mit Behinderung: Viele waren im Dritten Reich umgebracht worden, andere starben nach Kriegsende an den Folgen von Hunger, Krankheit und Vernachlässigung.
Vieles hat sich seitdem geändert. Trotzdem war 60 Jahre später die UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die vollen Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderung einzufordern.
„Die Menschenrechte gelten selbstverständlich auch für uns Menschen mit Behinderung; daher ist es zwingend notwendig, die UN-BRK zeitnah umzusetzen!“ erklärte Netzwerk-Sprecherin Gertrud Servos anlässlich des 75. Jahrestages der Menschenrechts-Erklärung.
Als Netzwerk NRW greifen wir mit Themen wie Anerkennung als Rechtsperson, Freizügigkeit, Recht auf Ehe und Familie oder Anspruch auf faires Gerichtsverfahren regelmäßig solche Rechte auf, die vielen Menschen mit Behinderung, und besonders den Frauen, oft direkt oder indirekt verwehrt werden.
„Wir brauchen mehr Menschenrechtsbildung, die auch die Rechte von Menschen mit Behinderung aufgreift und aus der sozialen Ecke holt,“ so eine aktuelle Forderung der NRW-Frauen.
Zusammen mit dem vom Land NRW geförderten NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung /chronischer Erkrankung NRW klären sie regelmäßig auch über Rechte auf und weisen auf Missstände hin.